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Reform wird Situation Demenzkranker verbessern

Regelung zur Anpassung der Leistungsbeträge überarbeiten

“Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist ein entscheidender Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Die Reform wird die Situation von demenzerkrankten Pflegebedürftigen erheblich verbessern”, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des Kabinettsbeschlusses vom 12.08.2015.

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit einem neuen Begutachtungsverfahren für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Ablösung der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade seien die wichtigsten pflegepolitischen Maßnahmen seit vielen Jahren. Gut sei insbesondere auch, dass die Regierung sich vorgenommen habe, durch die Reform niemanden schlechter zu stellen als bisher, so Elsner.

Um die Pflege nachhaltig zu gestalten, schlug Elsner vor, die Regelungen zur Anpassung der Leistungsbeträge zu überarbeiten. “Es bietet sich an, bei der Dynamisierung der Leistungen einen gesetzlich geregelten Automatismus einzuführen. Angesichts steigender Preise und Lebenshaltungskosten können die Leistungsbeträge auf diese Weise am besten vor einer schleichenden Entwertung geschützt werden. Wir schlagen vor, die Anpassung der Leistungsbeträge gesetzlich an eine wirtschaftliche Kenngröße zu koppeln. Diese regelhafte Überprüfung findet auch in der Rentenversicherung statt.”

Die vdek-Vorstandsvorsitzende begrüßte, dass der neue Qualitätsausschuss ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten erarbeiten soll. “Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten”, unterstrich Elsner. Richtig sei es aber, das bestehende Notensystem vorerst weiterzuführen. “Eine gewisse Orientierung ist deutlich besser als gar keine”, betonte Elsner.