Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben.
Auf ärztliche Verordnung wurden Patienten bis Ende Juni mit insgesamt rund 10.600 Cannabis-haltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (März: 564 Abgabeeinheiten; April: 1.468; Mai: 3.666, Juni: 4.921). Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zulasten der GKV aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst.
Die Anzahl der von Apotheken mit Cannabisblüten und deren Zubereitungen insgesamt belieferten rund 5.100 Rezepte stieg kontinuierlich von Monat zu Monat (März: 488 Rezepte, April: 884, Mai: 1.518, Juni: 2.213). „Deshalb gehe ich davon aus, dass immer mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden. Dennoch bleibt es dabei, dass es kein ‚Allheilmittel‘ ist, sondern nur eine weitere, in jedem Einzelfall kritisch zu würdigende, therapeutische Option“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Auswertungen, wie viele Patienten mit Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden, sind nicht möglich.
Zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln oder den unverarbeiteten Blüten verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten.
Seit dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken.