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Patientenverfügung & Co

Ein Thema, welches auf großem Interesse stößt. Nicht nur ältere sondern auch jüngere Menschen beschäftigen sich immer mehr mit Ihrem Verbleib und dem Behandlungsverlauf im schwersten Krankheitsfalle. Keiner will “künstlich” am Leben bleiben oder durch medizinische Maßnahmen einen langen Leidensweg durchleben. Die Angst, der Willkür einiger Ärzte ausgeliefert zu sein ist sehr groß. Zudem möchte man seinen Familienangehörigen nicht mit einer so schweren Entscheidung belasten. Darum ist die Vorsorge für den Fall X schon wichtig!

Doch aus der Erfahrung, sind diese Verfügungen oft nur unzureichend verfasst bzw. ausgefüllt. Sie beschreiben z. B. ein würdevolles Sterben, keine lebensverlängernden Maßnahmen durch Apparate, keine Operation oder einfach nur schmerzfrei sein. Was ist jedoch für den einzelnen “würdevolles” Sterben? Ab wann sollen keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen? Wenn ein Mensch einen Herzinfarkt erlitten hat und er durch eine Operation wieder gesund werden kann, soll dann die Operation nicht erfolgen? Laut einer vorangegangen Patientenverfügung, die eine Operation ausschließt, wäre streng genommen diese nötige Operation nicht gewollt.

Doch der Lebensschutz geht vor allem! Behandlungsmaßnahmen werden vom Arzt mit dem Patienten besprochen. Sollte dieser die Tragweite nicht erfassen können und damit nicht einwilligungsfähig sein, wird Rücksprache mit der Betreuungsperson gehalten. In seltenen Fällen kann es sein, dass zwischen dem Arzt und der Betreuungsperson keine gemeinsame Entscheidung zustande kommt. In diesem Fall wird durch ein Betreuungsgericht entschieden.

Grundsätzlich gilt für eine Patientenverfügung und die damit verbundene Vorsorgevollmacht folgendes:

Der Verfasser muss zum Zeitpunkt der Verfügung einwilligungsfähig sein
Sie muss schriftlich fixiert sein
Eigenhändige Unterschrift

Ratsam ist es, sich durch einen Mediziner beraten zu lassen, da häufig die Konsequenzen der Entscheidungen nicht wirklich bewusst sind.
Von Zeit zu Zeit, sollten die Verfügungen aktualisiert werden (ca. alle zwei Jahre).
Eine weitere Möglichkeit ist es, sich Zeit zu nehmen und formlos sich selber beschreiben. Was macht sie aus, welche Werte sind ihnen wichtig. Praktisch ein Brief an den behandelnden Arzt. Damit lernt er sie kennen und wird in ihrem Sinne entscheiden.